Hier finden Sie weitergehende Informationen über die Einsatzmöglichkeiten und Ausrüstung des THW Ortsverbandes Sulzbach-Rosenberg.
Gerne könne Sie sich auch vor Ort über des THW Sulzbach-Rosenberg informieren.

Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
Tel.    0 96 61 / 81 00 43
Fax.   0 96 61 / 81 00 44
Mail:  ov-sulzbach-rosenberg(at)thw.de
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Infomaterial

Falls Sie weitere Informationen zu vorhandender Ausrüstung und Einsatzoptionen des THW Sulzbach-Rosenberg benötigten können wir Ihnen diese gerne per E-Mail zukommen lassen.

Bitte fordern Sie diese per E-Mail an: ov-sulzbach-rosenberg(at)thw.de

 

 

 

Informationen zur Anforderung des THW Sulzbach-Rosenberg

Anfordern unseres Ortsverbandes

HILFE RUND UM DIE UHR

- über die 112 (ILS Amberg) -


Das Technische Hilfswerk hat in der örtlichen Gefahrenabwehr keine originären Kompetenzen, sondern wird dort nur auf Anforderung der jeweils zuständigen Behörden tätig.

Wenn z.B. nach einem heftigen Gewitterregen unzählige Keller voll Wasser stehen, kann die Feuerwehr das THW zur Schadensbeseitigung hinzuziehen, sie ist aber nicht dazu verpflichtet.

Privatleute können das THW nicht gezielt alarmieren, während andere Behörden sich rund um die Uhr an die ILS Amberg (Tel: 112) wenden können, um die Alarmierung des Ortsverbandes zu veranlassen.

Der Ortsbeauftragte oder sein Stellvertreter entscheiden bei Alarmierung bzw. Anforderung durch einen Bedarfsträger, z.B. Feuerwehr oder Polizei, über die Entsendung der Einheiten.

Immer dann, wenn ein Bedarfsträger der Gefahrenabwehr das THW anfordert / einsetzt und dieser Bedarfsträger über eine taktische Führungsstruktur verfügt, wird das THW unterstellt und ordnet sich grundsätzlich mit seinen Einheiten / Teileinheiten in die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.

Der THW Ortsverband Sulzbach-Rosenberg ist für die Stadt Sulzbach-Rosenberg sowie für Teile des Landkreises Amberg-Sulzbach zuständig.



Besondere Hinweise zur Alarmierung der Fachgruppe Ortung (Rettungshunde):


Was sie in jedem Fall wissen sollten !

Die Hundeführer mit ihren Hunden der Fachgruppe Ortung können zu jeder Zeit angefordert werden.

Der einfachste, sicherste und schnellste Weg ist hierbei der Anruf bei der ILS Amberg (Tel. 112). Diese löst dann die Alarmierung über Meldeempfänger aus.

Im Rahmen der Amtshilfe und der Unterstützung der Helfer vor Ort entstehen für die anfordernde Einheit KEINE Kosten.

Hinweise zum Einsatz

-    Fordern Sie uns rechtzeitig an !!!
-    Leider machen wir immer wieder die Erfahrung, dass wir erst dann gerufen werden, wenn es beginnt dunkel zu werden      und / oder das Suchgebiet bereits von einer ganzen Heerschar von Helfern durchsucht wurde.

Es ist ganz normal, dass man zuerst versucht, eine vermißte Person mit eigenen Kräften zu finden und sich scheut andere Hilfskräfte mit einzubinden. Dies hat jedoch zur Folge, dass vorhandene Geruchsspuren für unsere Hunde zerstört werden und ihnen die Suche so erheblich erschwert wird, was wiederum eine Verlängerung des Einsatzes zur Folge hat und sich ggf. auf den Zustand der zu suchenden Person auswirkt. Am besten kann man das mit einer Reifenspur im feuchten Waldboden vergleichen. Bei zwei oder drei Spuren ist es noch kein Problem einer Spur zu folgen. Aber bei 10, 20 oder 30 Spuren ....

Die Suche bei Dunkelheit ist sowohl für den Hundeführer wie auch für den Hund nicht ohne Risiko. Beide befinden sich in der Regel in einem ihnen unbekanntem Gelände. Verletzt sich der Hund oder der Hundeführer fällt das gesamte Team aus, da Hund und Hundeführer eine feste Einheit sind.

Des weiteren haben die Hunde nur eine gewisse Einsatzdauer, danach brauchen auch sie eine Pause. Im Bereich der Trümmersuche ist ein Hund ca. 20 Minuten einsetzbar, in der Flächensuche ca.1 bis 1 1/2 Stunden. Diese Zeiten können von Hund zu Hund sehr unterschiedlich sein. Die anschließende Pause ist, je nach Einsatzdauer, mit ca. 15 - 30 Min. zu veranschlagen.

 

Rettungshunde gibt es doch wie Sand am Meer. Worauf sollte ich achten?

Der Begriff "Rettungshund" ist leider (noch) nicht geschützt. Aus diesem Grund kann jeder, der einen Hund besitzt, diesen Rettungshund nennen. Dabei ist der Ausbildungsstand ziemlich egal, Hauptsache der Besitzer kann sich und das Tier gut verkaufen und somit, Personen und Hilfsorganisationen die Unterstützung brauchen oder Hilfe suchen, überzeugen. Wie die Suche dann verläuft kann man sich ausmalen.

Wichtig ist, neben dem nötigen Ernst, die richtige und zweckmäßige Ausrüstung. Das beginnt bei wetterfester Kleidung und festen Schuhwerk und endet beim Helm. Diese Sachen sind vielleicht etwas unbequem oder auch manchmal einfach nur lästig, aber sie dienen dem Schutz des Helfers und sollen seine Einsatzkraft über die gesamte Einsatzdauer erhalten. Wir haben es schon selbst miterleben müssen, dass eine zusätzlich angeforderte Rettungshundestaffel die ganze Sache als Familienausflug betrachtet hat. In Turnschuhen und mit Kind und Kegel wurde da ausgerückt. Das Ende vom Lied waren zwei ausgefallene Hundeführer, von denen einer mit erheblichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht wurde.

Die Hundeführer und Rettungshunde sind eine feste Einheit. Und deshalb werden diese zusammen geprüft. Hundeführer und Hund müssen ihr können jedes Jahr aufs neue beweisen. Fällt einer von beiden durch, ist das Team bis zur nächsten Prüfung gesperrt. Fällt das Team drei mal durch ist es endgültig draußen. Durch dieses Verfahren hat man alle Rettungshundestaffeln des THW in Deutschland auf gleichem Niveau, was vor allem bei einem gemeinsamen Einsatz von Vorteil ist. Dieses Verfahren mag zwar angesichts der ca. 2-jährigen Ausbildungszeit auf den ersten Blick hart erscheinen, aber es hat keinen Sinn ein Team zur Suche zu schicken, auf das man sich nicht voll verlassen kann.

 


Abschließend noch ein Wort zu den ggf. anfallenden Kosten (§ 5 THW-Abrechnungsrichtlinie):

»...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig...«